SCHLUPFHUIS 

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Kita / Spielgruppe

 Reglement 

 

Betriebsbewilligung

Die Kita / Spielgruppe Schlupfhuis verfügt über die erforderliche amtliche Kita Bewilligung der Gemeinde Alpnach. 

Krankheit / Unfall / Fernbleiben

Krankheit, Unfall und jegliches Fernbleiben des Kindes wird voll verrechnet. Bei Krankheit oder Unfall darf das Kind nicht in die Tagesspielgruppe / KITA  gebracht werden. Das Kind ist bis spätestens 9.00 Uhr des jeweiligen Tages abzumelden. 

Verschiebungen der Betreuungstage (Kompensation)

Verschiebungen bei Ferien von einem oder mehreren Tage auf einen anderen Zeitpunkt sind nur dann möglich, wenn genügend Betreuungsplätze für die vorgegebenen Kompensierungstage vorhanden sind. Diese Kompensierungstage sind im maximalen auf 2 Verschiebungstage pro Semester beschränkt.  

Kündigung

Der Betreuungsplatz des Kindes kann während eines Semesters mit einer Frist von zwei Monaten auf den 31. Dezember oder 31. Juli schriftlich gekündigt werden. Das Semesterjahr endet jeweils am 31. Juli und muss nur bei Rücktritt der bestehenden Neuanmeldung des neuen Semesters gekündigt werden. Weitere Kündigungstermine sind direkt mit der Leiterin zu vereinbaren. 

Versicherung

Die Versicherung des Kindes ist Sache der Eltern (Allgemeine Privathaftpflichtversicherung). 

Ferien / Spielgruppenjahr

Sommerferien: KW 30/31/32           Kostenlos

Weihnachtsferien: KW 52/01          Kostenlos

Kantonale Feiertage:                          Kostenlos


Spielgruppenjahr Beginn:  KW 33

Endet: KW 29

Datenschutzbestimmungen

Die Eltern können jeweils am Ende des Spielgruppenjahres einen Datenträger mit Fotos der Schlupfhuiskinder erwerben. Diese Fotos dürfen nicht weitergegeben noch veröffentlicht werden. Sie dienen lediglich als persönliche Erinnerung.

Für die Website, sowie die Social Medien des Schlupfhuis, tauchen vorwiegend Bilder ohne Gesichtserkennung der Kinder auf.

Die persönlichen Daten aus dem Anmeldeformular müssen jährlich der Gemeinde offen gelegt werden.

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